Weiterentwicklung der Armee-FAQ (Politik)
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Weiterentwicklung der Armee-FAQ (Politik)

Verbesserungen

Die Weiterentwicklung der Armee führt dazu, dass die Armee besser als bisher in die Lage versetzt wird, zur Sicherheit der Schweiz und ihrer Bewohner einen zentralen Beitrag zu leisten. Sie wird schneller zur Stelle sein, wenn sie gebraucht wird. Die Milizkader werden eine gründlichere Ausbildung erhalten. Zudem werden Ausrüstungsmängel und -defizite behoben.

Moderne Konflikte zeigen auf, wie wichtig der Schutz kritischer Infrastrukturen für das Funktionieren eines Landes ist. Mit der WEA wird dies verbessert; durch das neue Bereitschaftssystem kann die Armee rascher auf unvorhersehbare Bedrohungen reagieren. Mechanisierte Mittel bleiben wichtig; nur sie haben genügend Feuerkraft und Schutz. Durch Neubeschaffungen (z. B. Mittel für die indirekte Feuerunterstützung und für die Panzerabwehr auf mittlere Distanzen) wird die Schlagkraft der Armee erhöht.

Durch die Weiterentwicklung der Armee wird die Bereitschaft der Armee erhöht. Ein Mobilmachungssystem wird wieder eingeführt. Innerhalb von 10 Tagen sollen bis 35‘000 Angehörige der Armee aufgeboten, komplett mit Führungsmitteln, Fahrzeugen und weiterem Material ausgerüstet und eingesetzt werden können. Die aufgebotenen Verbände rücken auf Mobilmachungsplätzen ein, betreiben je nach Bedarf Ausbildung für den bevorstehenden Einsatz und verschieben sich anschliessend in ihre Einsatzräume. Die Kantone können damit rechnen, dass die Armee schneller eingreifen kann, um zu helfen, zu retten und zu schützen.

Die künftige Armee mit einem Sollbestand von 100'000 Angehörigen und einem Jahresbudget von 5 Milliarden Franken wird grundsätzlich vollständig ausgerüstet. Die Grundlage dafür ist das derzeit vorhandene und bis 2020 zur Beschaffung vorgesehene Material. Durch die Reduktion der Anzahl Verbände, deren Verkleinerung und die Neuzuweisung des Materials kann der Ausrüstungsgrad der verbleibenden Verbände verbessert werden. Eine Umlaufreserve von durchschnittlich 15% der Systeme ist nötig, um gleichzeitig die Ausbildung durchführen und die nötige Bereitschaft halten zu können. Temporäre Ausrüstungslücken werden bei gewissen Radfahrzeugen, bei einigen Übermittlungsmitteln sowie bei einigen wenigen, nur in geringer Stückzahl vorhandenen Systemen bestehen.

Um für die Bedrohungen gewappnet zu sein, sind in den nächsten Jahren am Boden, in der Luft und bei der Cyber Defence Investitionen geplant.

Die in der Botschaft zur Weiterentwicklung der Armee beschriebenen Ausrüstungslücken werden im Rahmen der kommenden Rüstungsprogramme differenziert geschlossen. Nachbeschafft werden soll dasjenige Material, das für den Einsatz und die Ausbildung zwingend benötigt wird. Dabei ist zu beachten, dass Nachbeschaffungen nicht überall möglich sind, weil verschiedene, heute in zu geringer Anzahl vorhandene Systeme gar nicht mehr produziert werden und auf dem Markt nicht mehr erhältlich sind. Das Gros der bestehenden Ausrüstungslücken bei den grösseren Systemen soll allerdings ohnehin nicht durch Nachbeschaffungen geschlossen werden, sondern im Zuge von in den nächsten Jahren anstehenden Ersatzbeschaffungen, d.h. bei der Ablösung der heutigen Systeme.

Das Ausbildungsmodell soll es den Milizkadern ermöglichen, mehr praktische Erfahrung zu sammeln. Die Grade sollen wieder während einer ganzen Rekrutenschule abverdient werden. Pro Jahr sollen zwei Rekrutenschulen (bisher drei) durchgeführt werden. Die Wiederholungskurse dauern in der Regel 19 Tage; jeder Soldat hat sechs Wiederholungskurse zu leisten und insgesamt rund 245 Diensttage (bisher: 260). Die Wirtschaft profitiert so von einer geringeren Zahl von Diensttagen und besser qualifizierten Kadern. Zur besseren Abstimmung von militärischen Grundausbildungsdiensten und Studium wurde für die unteren militärischen Kader mit den Bildungsinstitutionen eine Vereinbarung abgeschlossen.

Mit der WEA ist vorgesehen, dass Stellungspflichtige die Rekrutierung frühestens ab Beginn des 19. Altersjahres bis spätestens Ende des Jahres, in dem sie 24. Altersjahr vollenden, absolvieren und dass Militärdienstpflichtige die Rekrutenschule frühestens ab Beginn des 19. Altersjahres und spätestens in dem Jahr, in dem sie das 25. Altersjahr vollenden, absolvieren. Damit wird ein flexibler Eintritt in die Militärdienstpflicht ermöglicht.

Die Armee wird so ausgestaltet, dass sie bei einem Sollbestand von 100‘000 Mann und mit einem Budget von 5 Milliarden Franken (plus allfälliger Teuerung) nachhaltig in einem finanziellen Gleichgewicht sein kann. Bundesrat und Parlament haben den finanziellen Rahmen von 5 Milliarden Franken pro Jahr grundsätzlich bestätigt. Ab 2017 sollen die Armeefinanzen mit einem vierjährigen Zahlungsrahmen gesteuert werden.

Die eidgenössischen Räte haben sich auf Basis von Artikel 148j des Militärgesetzes, wonach «die Bundesversammlung für jeweils vier Jahre mit einfachem Bundesbeschluss den Zahlungsrahmen für die finanziellen Mittel der Armee beschliesst», auf einen Bundesbeschluss mit konkretem Zahlungsrahmen geeinigt. Demnach soll die Armee ihren Finanzbedarf in den Jahren 2017–2020 mit rund 20 Milliarden Franken decken können. Mit dem Bundesbeschluss will das Parlament dem VBS zudem eine gewisse Flexibilität ermöglichen. So soll das Departement «während der Budgetierung Umschichtungen zwischen den eigenen Krediten» vornehmen können.

Sollbestand

Mit der WEA wird die Armee zwar auf 100'000 Angehörige verkleinert, mit Vollausrüstung, verbesserter Ausbildung und höherer Bereitschaft ihrer Angehörigen aber schlagkräftiger. Der Effektivbestand beträgt rund 140'000, und auch darin ist der Rekrutenjahrgang nicht inbegriffen. Mit dem neuen Sollbestand können 109 Bataillone bzw. Abteilungen gebildet werden. Darunter neu das Stabsbataillon der mechanisierten Brigade 4 und die Veterinär- und Armeetiereabteilung 13. Gegenüber heute sollen damit 70 bestehende Bataillone und Abteilungen aufgelöst werden. Dabei handelt es sich um 18 aktive Formationen sowie alle 52 Reserveformationen.

Die Armee verfügt über eine sehr hohe Breite an Fähigkeiten und kann längere Einsätze durchhalten. Um die nötige Bereitschaft auch mit kurzen Ausbildungszeiten zu erreichen, sind bei der Ausbildung teilweise Spezialisierungen angezeigt. Die Armee verfügt über modernste Ausbildungsinfrastrukturen mit Simulationsanlagen. Mit der mit der WEA geplanten Verbesserung der Ausbildung lassen sich damit in kurzer Zeit noch bessere Resultate erzielen. Im Einsatz sorgen modernere Ausrüstung und Bewaffnung zu einer Erhöhung der Kampfkraft um ein Vielfaches gegenüber früher. Damit kann auch die Reduktion der Bestände kompensiert werden, wie sie bei den Streitkräften europaweit zu beobachten ist.

Allgemeines

Im Bereich der Verteidigung bestehen aktuell vor allem Fähigkeitslücken bei der indirekten Feuerunterstützung auf kurze Distanz (wo keine Mittel mehr vorhanden sind) und bei der Feuerunterstützung auf mittlere Distanz (wo keine präzisen Mitte vorhanden sind). Zudem bestehen seit der Ausserdienststellung der Panzerabwehrlenkwaffe Dragon Lücken bei der Panzerabwehr auf mittlere Distanz und demnächst auch auf kurze Distanz (weil die Panzerfaust 90 nicht mehr produziert wird und keine Munition mehr beschafft werden kann). Weitere Lücken bestehen bei der Aufklärung und raschen Nachrichtenverbreitung, bei der Luftaufklärung und der Fähigkeit zur Bekämpfung von Erdzielen aus der Luft.

Bei der Unterstützung der zivilen Behörden bestehen vor allem Lücken bei der Mobilität und bei der Übermittlung grosser Datenmengen auf Funkstrecken (mangels Bandbreite). Beim Schutz bestehen trotz Verbesserungen im Zuge der Beschaffung von geschützten Mannschaftsfahrzeugen GMTF nach wie vor Lücken, namentlich bei den Aufklärungsverbänden. Die individuelle ABC-Schutzausrüstung ist bald 25-jährig und bietet den Armeeangehörigen demnächst keinen zeitgemässen Schutz mehr vor chemischen, biologischen und radiologischen Substanzen. Schliesslich gibt es auch die Lücke bei der Wahrung der Lufthoheit in Krisen oder Konflikten. Mit den 30 F/A-18-Kampfflugzeugen kann eine dauernde Präsenz von vier Flugzeugen in der Luft nur rund 2 Wochen durchgehalten werden.

Der Immobilienbestand der Armee wird aus finanziellen Gründen um mehr als einen Drittel verringert werden müssen. Damit muss ein erheblicher Teil der Standorte (inkl. Flugplätze) geschlossen werden. Ein vorläufiges Stationierungskonzept, als Teilprojekt der WEA, wurde bis Ende 2013 erarbeitet. Dieses Stationierungskonzept tritt mit der WEA in Kraft.

Die Territorialdivisionen bleiben, wie heute die Territorialregionen, der erste und wichtigste Ansprechpartner der kantonalen Führungskräfte. Sie werden aber wesentlich mehr Mittel haben und diese direkt einsetzen können.

Die Gesamtstrategie Cyber Defense geht weit über die Armee (und auch das VBS) hinaus. Es ist die «Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken NCS».

Die Armee hat primär den Auftrag, sich und ihre Infrastruktur sowie Verbindungen vor Cyber-Angriffen zu schützen. Das daraus entstehende Führungsnetz Schweiz soll auch zivilen Behörden und Dritten zur Verfügung stehen. Wenn die Mittel der Armee ausreichen und Bedürfnisse bestehen, kann die Armee subsidiär auch in der Cyber Defense Zivile unterstützen.

Die Umsetzung des Projekts WEA soll 2018 beginnen und bis 2022 abgeschlossen sein. Unabhängig der WEA muss sich die Armee ständig weiter entwickeln.

Rahmenbedingungen

Die Weiterentwicklung der Armee (WEA) ist das Resultat einer mehrjährigen Diskussion. Die konzeptionellen Grundlagen für die WEA hat der Bundesrat 2010 im sicherheitspolitischen Bericht und im Armeebericht vorgelegt. Die WEA stützt sich auf die Einschätzung der Bedrohungen und Gefahren durch die Nachrichtendienste und zusätzlich auf einen bereits bestehenden Teilentwurf zu Bedrohungen und Gefahren für den nächsten sicherheitspolitischen Bericht.

Im sicherheitspolitischen Bericht hat der Bundesrat festgehalten, dass die Armee den Veränderungen der sicherheitspolitischen Lage, den personellen Realitäten und finanziellen Vorgaben sowie der Gesellschaft angepasst werden soll, damit sie ein wirksames und von der Öffentlichkeit getragenes Instrument bleibt. Dazu wurden im Armeebericht Eckwerte definiert, die von den eidgenössischen Räten mit Bundesbeschluss vom 29. September 2011 verabschiedet wurden. Es sind dies: 

  • ein Sollbestand von 100 000 (basierend auf der allgemeinen Wehrpflicht);
  • ein Ausgabenplafond von 5 Milliarden Franken pro Jahr.

Bei einem Sollbestand von 100'000 Armeeangehörigen bedingen eine moderne und vollständige Ausrüstung und Bewaffnung, die verbesserte Ausbildung und die höhere Bereitschaft ein Jahresbudget von 5 Milliarden Franken. Bestand, Leistung und Finanzen der Armee hängen sehr stark voneinander ab. Weniger finanzielle Mittel würden einen Leistungsverzicht und einen Abbau an Sicherheit bedeuten.


Das Personelle der Armee betreibt eine Auskunftsstelle für Angehörige der Armee:

Hotline Pers A:
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Fax
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